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Behälter Bioabfall

Die Gebühr ist schon mit drin

Bioabfallbehälter

Behältermaße

Inhalt 
(Liter)

Gebühren in

EUR/Monat

(bei 14-täglicher Leerung)

(ab 01.01.2021)

max. zulässige Füllgewicht

(kg)

Tiefe

(mm)

Breite

(mm)

Höhe

(mm)

Rad

(mm)

40

Keine Zusatzgebühr bei gleichem Behältervolumen wie Restabfall.

Bei Mehrbedarf 0,02 € Zusatzgebühr je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen.

30 553 483 936 200
80

Keine Zusatzgebühr bei gleichem Behältervolumen wie Restabfall.

Bei Mehrbedarf 0,02 € monatliche Zusatzgebühr je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen.

40 503 445 880 200
120

Keine Zusatzgebühr bei gleichem Behältervolumen wie Restabfall.

Bei Mehrbedarf 0,02 € monatliche Zusatzgebühr je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen

50 553 483 936 200

Wichtige Hinweise zu den Abfallbehältern:

  • Es besteht die Pflicht, die auf einem Grundstück anfallenden Bioabfälle getrennt vom Restabfall über die Biotonne der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu entsorgen.
  • Die Gestellung von Bioabfallbehältern ohne Zusatzgebühr erfolgt in der Regel höchstens bis zum gleichen Volumen der genutzten Restabfallbehälter.
  • Gegen Zahlung einer Zusatzgebühr kann die ganzjährige Erhöhung des Biobehältervolumens (max. bis zum doppelten Volumen des genutzten Restabfallbehältervolumens) beantragt werden. Die Gebühr beträgt monatlich 0,02 € je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen.
  • Es besteht die Möglichkeit zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Bioabfallentsorgung. Hierfür müssen auf schriftlichen Antrag spezielle Voraussetzungen nachgewiesen werden. Das Formular hierzu können Sie telefonisch im Kundenservice der Entsorgungsbetriebe Lübeck (Tel. 0451 707600) anfordern. Im Falle der Befreiung wird ein monatlicher Gebührenabschlag auf die Restabfallgebühr in Höhe von 0,0011 € pro Liter des genutzten Restabfallbehältervolumens bei 14-täglicher Entleerung gewährt. Die Möglichkeit der Anlieferung von Baum-, Strauch- und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der Entsorgungsbetriebe entfällt bei der Eigenkompostierung.
  • Die Bio- und Restabfallbehälter sowie die Papiergroßbehälter (4-Radgefäße 1.100 Liter) sind am Tage der Leerung höchstens 15 Meter von der Fahrbahngrenze entfernt bereitzustellen. Die Papiertonnen (2-Radgefäße) sind am Tage der Leerung bis 6 Uhr morgens an der Fahrbahngrenze bereitzustellen.
  • Mehrfachentleerungen der Großraumbehälter (660 l, 770 l, 1.100 l) können schriftlich beantragt werden.
  • Die Gestellung von 40l-Restabfallbehältern erfolgt lediglich für Grundstücke mit bis zu maximal 2 Bewohnerinnen/Bewohnern.
  • Eine 4-wöchentliche Leerung der 40l-Restabfallbehälter wird bei entsprechend geringem Abfallaufkommen auf Antrag nur bei Grundstücken mit 1 Bewohnerin/Bewohner zugelassen. Die Monatsgebühr beläuft sich hierfür auf 3,34 €.
  • Eine einmalige Sonderentleerung eines Abfallbehälters muss schriftlich beantrag werden. Die Gebühr hierfür beträgt 50% der Monatsgebühr für die 14-tgl. Leerung der jeweiligen Behälterart. Für die 40l-Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Leerung beträgt sie 3,34 € (100% der Monatsgebühr).
  • Weitere Informationen entnehmen Sie der derzeit gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Hansestadt Lübeck.

Weitere Informationen

Satzungen Abfallwirtschaft

Infoblatt - Abfalltrennung

Direktkontakt

Entsorgungsbetriebe Lübeck
Malmöstraße 22 | 23560 Lübeck

Service-Telefon 0451 707600

Öffnungszeiten Kundenservice:
Mo - Do 8 bis 16 Uhr Fr 8 bis 14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo - Do 8 bis 17 Uhr Fr 8 bis 16 Uhr